AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende AGB der EVS-Energy GmbH (im Folgenden „EVS-Energy“) gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen EVS-Energy und dem
Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sämtliche von EVS-Energy
abgegebenen Angebote und Verträge zwischen EVS-Energy und dem Kunden
werden ausschließlich zu den nachstehenden AGB abgeschlossen.
Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem
Umfang einverstanden. Diese AGB gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt EVSEnergy nicht an, es sei denn, EVS-Energy hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn EVS-Energy in Kenntnis entgegenstehender
oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an
den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen EVS-Energy und dem Kunden zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.

1.5 Nachstehende AGB gelten gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
Hinweis: Ein Erwerber einer Photovoltaikanlage ist Unternehmer im Sinne dieser
AGB. Die AGB gelten für Nichtunternehmer, soweit sie nicht explizit gesetzlich
zugesicherten Rechten widersprechen. In diesem Fall wird der betreffende Teil
dieser AGB durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Der Rest bleibt
unverändert.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Angebote von EVS-Energy sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt
insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem
Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe,
Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des
Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem
Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten, Technische
Änderungen in Katalogen, Internetseiten und technischen Dokumentationen
bleiben vorbehalten.

2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes
Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Hier gilt zusätzlich BGB § 648.

2.3 EVS-Energy ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch
Auftragsbestätigung anzunehmen.

2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und
Dienstleistungen. Die Auswahl der einzelnen Komponenten soweit nicht explizit in
der Auftragsbestätigung aufgeführt, trifft EVS-Energy.

2.5 Die Annahme der Bestellung durch EVS-Energy erfolgt vorbehaltlich der
Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung)
und der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch ihre
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Vorauszahlungen werden, falls erfolgt, in diesem Falle unverzüglich
erstattet.

2.6 EVS-Energy ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu
übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

2.7 Kostenvoranschläge sowie Angebote werden grundsätzlich mit 149,00 €
vergütet. Diese werden bei Vertragsabschluss verrechnet.

3. Überlassene Unterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält
sich EVS-Energy das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte
Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn EVS-Energy erteilt dem Kunden
ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Rücktrittsrecht / Kündigungsrecht
4.1 EVS-Energy kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau,
Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an
die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der
Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und
insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht
erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach
Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.

4.2 In diesem Fall ist EVS-Energy berechtigt, eine Schadenspauschalt in Höhe von
10% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens unbelassen. EVS-Energy bleibt es unbelassen, einen
höheren Schaden nachzuweisen.

5. Vertragsdurchführung
5.1 Wenn benötigt stellt der Kunde der EVS-Energy vor Beginn der Ausführung der
Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur
Verfügung, damit EVS-Energy Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt
werden, austauschen kann. Gleichfalls sichert der Kunde bei Vertragsabschluss
zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des
Gewichtes einer Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind. EVS-Energy
ist nur dann verpflichtet einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn
offensichtliche Zweifel an diesen Aussagen bestehen.

6. Preise- Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind
Endpreise in EURO. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.2 EVS-Energy ist berechtigt, die Preise entsprechend den zwischen der
Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen, falls
kein Festpreis vereinbar wurde.

6.3 Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten,
wenn nicht anders angegeben oder vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt
ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto.

6.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist von dem in der Bestellung
angegebenen Preis die Lieferung von PV-Modulen, Wechselrichtern,
Speichersystemen, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die
Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und dem
Wechselstromanschluss (ausgenommen der Neuinstallation eines
Zählerschrankes sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht
vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation) umfasst.

6.5 Die Leistung der PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger
ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene
Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der Leistung der
Module auf Basis des Flashwertes des Modulherstellers.

6.6 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen
nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet EVS-Energy die Mehrleistung
gesondert an.

6.7 Ändern sich die Bestimmungen und Voraussetzungen zum Betreiben einer
Anlage seitens vom EVU (Energieversorgungsunternehmen) nach
Angebotsbestätigung oder Montagebeginn, werden die zusätzlichen Kosten vom
Bauherrn übernommen.

6.8 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

6.9 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EVS-Energy anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.10 EVS-Energy ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die EVS-Energy berechtigt, die Zahlungen
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.

6.11 Bei Auslandsaufträgen sind Barzahlungen in EURO an die angegebene
Zahlstelle zu leisten. Kosten, die die Zahlstelle von EVS-Energy belastet, sind vom
Kunden zu erstatten.

7. Lieferzeit
7.1 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine
unverbindlich.

7.2 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter
dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
Zulieferer sowie entsprechender Witterungsverhältnisse, die eine Montage einer
Photovoltaikanlage auf dem Dach erlauben.

7.3 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und –Termine sind eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von EVS-Energy verlassen hat, oder
wenn die Ware ohne Verschulden von EVS-Energy nicht rechtzeitig abgesendet
werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
Der Beginn der von EVS-Energy angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden,
insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher
und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller
technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist,
das heißt insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für
Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiter
verpflichtet, EVS-Energy unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss
sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu
sorgen, dass Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer der
Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.

7.5 EVS-Energy ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

7.6 Wird EVS-Energy trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer
Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände
(z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung,
Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten,
gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird
EVS-Energy in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird
EVS-Energy von ihren Leistungspflichten befreit.

7.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist EVS-Energy berechtigt, den ihr hierdurch entstanden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

7.8 Teillieferungen bleiben EVS-Energy ausdrücklich vorbehalten.

7.9 EVS-Energy haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von EVS-Energy zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder eines
Erfüllungsgehilfen ist EVS-Energy zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer
von EVS-Energy zu vertretenden fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.

7.10 EVS-Energy haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
der von EVS-Energy zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.

7.11 die Haftung von EVS-Energy im Fall des Lieferverzugs ist im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug auf
0,5 % des rückstündigen Lieferwertes begrenzt.

8. Versand, Gefahrübergang
8.1. Der Versand erfolgt nach Wahl von EVS-Energy transportversichert durch eine
Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand
und Transportversicherung trägt EVS-Energy.

8.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme von einem Spediteur auf
sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem
Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. EVS-Energy ist unverzüglich
über festgestellte Schäden zu unterrichten. Nachträglich festgestellte Schäden
können nicht geltend gemacht werden.

8.3 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder
die Abnahme ohne Verschulden von EVS-Energy verzögert oder unmöglich
gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle
entstehenden Schäden und Mehrkosten.

9. Gewährleistung, Haftung
9.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügen Obliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist und festgestellte Mängel EVS-Energy unverzüglich angezeigt
hat.

9.2 EVS-Energy behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung,
Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die
dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung
durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar.

9.3 Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z. B. herstellungsbedingt) gelten als
vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.

9.4 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von EVS-Energy Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt EVS-Energy die
Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.

9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

9.6 EVS-Energy haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit EVS-Energy keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.7 EVS-Energy haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern EVS-Energy
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise Schaden
begrenzt. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher
Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. Diese
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen sind.

9.8 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung
zusteht, ist die Haftung von EVS-Energy grundsätzlich auf Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.9 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines
Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.

9.10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten
Komponenten werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach Ablauf
der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen
den Hersteller zu richten.

9.11 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gelten
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. EVS-Energy haftet insbesondere nicht für
Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener
Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

9.12 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von EVS-Energy.

9.13 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde EVS-Energy nicht Gelegenheit
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist
gegeben hat.

9.14 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

9.15 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
EVS-Energy vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

9.16 Soweit eine Haftung für Schäden die nicht auf der Verletzung von Leben,
Köper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres
beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

10. Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte
Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur
Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine
Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine
Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist
untersagt.

11. Datenschutz
EVS-Energy verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen
Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß
den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des
Teledienstdatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten
werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls
an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Im Weiteren behält sich EVS-Energy vor,
Kundendaten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von
Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt jederzeit gegenüber
EVS-Energy der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu
Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw.
Widerrufs wird EVS-Energy die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich
einstellen.

12. Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die EVS-Energy die installierte
Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben
darf.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von EVS-Energy.

13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von
EVS-Energy. EVS-Energy ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Geschäftssitzgericht zu verklagen.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt
eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten
kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.

14.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen,
rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich
berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen
Verhältnis zueinanderstehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des
Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.

14.3 Zusätzlich gelten die Besonderheiten und Hinweise auf dem Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung.

14.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Allgemeines
Wenn aufgeführt, erfolgt die Montage der Module inkl. Dachkonstruktion,
Dachhaken und Befestigungsmaterial sowie Verlegung und Verkabelung der
Gleichstromleitung, Verdrahtung, Erdung am vorhandenen Erdungsanschluss und
Anschluss bis zum Wechselrichter durch unsere Mitarbeiter oder durch ein
qualifiziertes Partnerunternehmen. Die bestehende Erdung muss entsprechend
den Vorgaben zum Betrieb und Anmeldung einer PV-Anlage zugelassen sein.
Nachträglich durch uns eingebaute und Installierte Erdungen werden
entsprechend berechnet.
Sollte sich bei der Montage & Installation herausstellen die weiteren Materialien
bzw. Umbauten nötig sind um den Betrieb einer PV-Anlage durchzuführen, dann
wird dies mit dem Bauherrn besprochen und entsprechend nach Bepreisung und
Angebot umgesetzt.
Wenn aufgeführt erfolgt der Anschluss an das Stromnetz inkl. Verkabelung und
Anschluss AC seitig, durch unsere eigenen Mitarbeiter oder durch ein qualifiziertes
Partnerunternehmen.
Sollte sich bei der Installation herausstellen das trotz vorheriger Ansicht der
Stromkasten ausgetauscht und oder erweitert werden muss, dann erhalten Sie
hierzu ein weiteres separates Angebot. Sollte sich bei der Installation
herausstellen das weitere Materialien benötigt werden, dann wird dieses mit dem
Bauherr besprochen und entsprechend nach Bepreisung und Angebot
umgesetzt.
Die Kabelführung erfolgt außerhalb vom Gebäude im schwarzen Flex Rohr bzw. im
lichtgrauen Kabelkanal.
Die Kabelführung erfolgt innerhalb vom Gebäude Aufputz im lichtgrauen
Kabelkanal. Bei Wanddurchbrüchen / Bohrungen hat der Kunde eine
Auskunftspflicht hinsichtlich bestehender Rohrleitungs- und Kabelführungen.
Für etwaige Schäden wird keine Haftung übernommen. Ein hierbei zusätzlicher
Aufwand unsererseits wird berechnet.
Zur Sicherstellung von geringster Reibung der Kabel an den Modulen (durch Wind,
Sturm etc.) werden diese fixiert und befestigt.
Wenn nicht explizit aufgeführt, sind Erdarbeiten kein Bestandteil des Angebotes.
Sollte trotz gewissenhafter Ausarbeitung und Planung zusätzliche Arbeiten sowie
zusätzliches Material benötigt werden, dann werden diese nach tatsächlichem
Stunden- und Materialaufwand abgerechnet.
Hierzu erhalten Sie ein separates Angebot.
Elektrik & Verteiler:
Elektromaterial inkl. aller notwendigen Kabel und Stecker bis zum Zählerkasten mit
einer Leitungslänge von max. 20m (Kosten pro weitere Meter: 25,00 €) sind im
Angebot inkludiert. Vertragsbestandteil der AC-Kabelführung ist der kürzeste
Weg. Änderungen sind aufpreispflichtig, analog gilt dies für die
Netzwerkkabelverlegung. Der elektrische Anschluss befindet sich auf dem
gleichen Grundstück und Gebäude, max. 1 Stockwerk von Speicher zur Verteilung.
Sollte ein neuer Zählerschrank benötigt werden bedarf dieses ein extra Angebot.
Zusätzliche Sondermaßnahmen / Bauteil die speziell vom Energieversorger
vorgeschrieben werden, sind ausgenommen. Die Hauselektrik muss in einem
Zustand, der die Installation der PV-Anlage technisch realisierbar macht. Eine
Anpassung / Neuerrichtung vom Hausanschlusskasten oder Hauselektrik, wenn
erforderlich, ist kein Bestandteil des Angebotes und muss, wenn erforderlich,
durch den Kunden beim Netzbetreiber beauftragt werden.
Montage:
Eine Flachdachmontage auf Bitumen oder Folie führen wir mit Beschwerung der
Unterkonstruktion und Versteifung sowie Verbindung der Konstruktion durch.
Eine Flachdachmontage der Module direkt auf Bitumen oder Folie, kann von uns
nicht durchgeführt werden. Ist dies dennoch gewünscht dann führen wir dieses
ohne Gewährleistungsansprüche und Garantie aus.
Die Statik des Daches muss für die Anbringung einer PV-Anlage geeignet sein, die
Prüfung hierzu obliegt dem Bauherrn. Bei Auftragsfreigabe bzw. Durchführung
gehen wir davon aus das die Statik für eine PV-Anlage gegeben ist. Für daraus
resultierende Schäden wird die Haftung ausgeschlossen.
Für etwaige Denkmalschutzauflagen und / oder daraus resultierende
Mehraufwendungen oder Zahlungen werden durch uns nicht übernommen. Der
Denkmalschutz obliegt dem Auftragsgeber. Gerne sind wir bei der Umsetzung in
Absprache mit den zuständigen Behörden behilflich.
Wird ein Gerüst benötigt, dann wird dies bauseitig gestellt.
Hier arbeiten wir mit Gerüstunternehmen zusammen und können Ihnen gerne
behilflich sein und uns um die Planung kümmern.
Die Abrechnung erfolgt direkt über das Gerüstbauunternehmen.

16. Eigentumsvorbehalt:
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den
uns entstandenen Ausfall.

17. Hinweis
Sämtliche Auswertungen, Angebote, Angaben, Analysen, wirtschaftliche
Auswertungen, Statistiken und alle weiteren Angaben erfolgten immer nach
bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr!
Eventuelle Forderungen vom EVU (Energieversorgungsunternehmen) sind nicht
Bestandteil des Angebotes.

18. Zusatzinformation gemäß § 36 VSBG
Die Firma EVS-Energy nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.

EVS Energy GmbH
Bei dem Gerichte 9
37445 Walkenried

Geschäftsführung:
Matthias Lamm

Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE263941660
HRA: 206881

Kontakt:
E-Mail: kontakt@evs-energy.de
Tel.: +49 (0) 5525 9997930
Fax.: +49 (0) 5525 9997934

Stand: 01.10.2023